
Eine BR-Wahl ohne Fehler ist nur schwer zu erreichen. Das stark reglementierte Verfahren erfordert besondere Kenntnisse und Sorgfalt in der Wahldurchführung.Doch nicht immer liegt ein Grund zur Anfechtung oder sogar zur Nichtigkeit der Betriebsratswahl vor. Damit Sie möglichst sicher durch die Wahl kommen, haben wir Ihnen in den nachfolgenden Absätzen die Grundsätze zur Anfechtung der Betriebsratswahl und die häufigsten Fehlerquellen zusammengefasst.
Die Anfechtung muss beim zuständigen Arbeitsgericht innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses eingereicht werden dies entscheidet dann über mögliche Konsequenzen aus den vorliegenden Wahlfehlern. Um die Betriebsratsbildung jedoch nicht unnötig zu erschweren, legt das Arbeitsgericht die Messlatte für Anfechtungsgründe relativ hoch: Etwaige Rechtschreibfehler im Wahlausschreiben wären für eine Anfechtung der Wahl zum Beispiel nicht ausreichend. Anders verhält es sich jedoch, wenn der Inhalt des Ausschreibens dadurch nicht mehr erkennbar wäre.
Fehler, die bereits während des Wahlverfahrens erkannt und korrigiert wurden, stellen demnach keinen Anfechtungsgrund dar.
Mögliche Anfechtungsgründe
Fehler, die die Wahlberechtigung von Arbeitnehmern betreffen
Fehler, die die Wählbarkeit von Arbeitnehmern betreffen
Genauso wie die Wahlberechtigung ist auch die Regelung zur Wählbarkeit (passives Wahlrecht) eine zentrale Vorschrift des Wahlrechts, diese ist in § 8 BetrVG geregelt. Auch hier können sich schnell Anfechtungsgründe ergeben, wenn z. B. die Dauer der Betriebszugehörigkeit nicht ausreichend geprüft wurde, und Arbeitnehmer fehlerhaft (nicht) zur Kandidatur zugelassen wurden.
Fehler, die das Wahlverfahren betreffen
Die einzuhaltenden Vorschriften zum Wahlverfahren sind in §§ 9-18a BetrVG enthalten, sowie in der Wahlordnung näher ausgeführt. Hier können sich Anfechtungsgründe ergeben, wenn z.B. das Wahlausschreiben nicht die erforderlichen Inhalte enthält.
Damit Ihnen das nicht passiert, bieten wir hier ein kostenloses Muster-Wahlausschreiben an, das die wesentlichen Regelungen für die Erstellung eines Wahlausschreibens sowie etliche Kommentare enthält, die beim Ausfüllen helfen sollen.
Denken Sie auch daran, dass das Wahlausschreiben ordnungsgemäß bekannt gegeben wird. Es muss von ALLEN wahlberechtigten Arbeitnehmern zur Kenntnis genommen werden können das gilt selbstverständlich auch, wenn sich Ihr Betrieb über mehrere Gebäude oder aber sogar über die gesamte Republik erstreckt.
Hier ist es nicht ausreichend, das Wahlausschreiben lediglich in den größten Betriebsstätten auszuhängen (BAG, Beschluss vom 05.05.2004 7 ABR 44/03).
Fehler, in den Wählerlisten
Sollten Wählerlisten Fehler enthalten, die vom Wahlvorstand nicht rechtzeitig korrigiert wurden, oder wurden vorgeschriebene Fristen zur Einreichung von Wählerlisten nicht eingehalten, besteht auch hier ein Anfechtungsgrund. Überprüfen Sie die Wählerlisten somit sorgfältig nach Inhalt und erforderlichen Stützunterschriften, damit eine Anfechtung nicht möglich wird.
Anfechtigungsberechtigte
Zur Anfechtung der Betriebsratswahl sind nach § 19 Abs. 2 BetrVG mindestens drei Wahlberechtigte, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder der Arbeitgeber autorisiert eine Anfechtung durch einen einzelnen Arbeitnehmer, den Wahlvorstandes oder den Betriebsrats ist somit nicht möglich.
Fristen
Eine Anfechtung der Betriebsratswahl ist nur binnen einer Frist von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses zulässig, auch das ist in §19 Abs. 2 BetrVG geregelt. Dabei handelt es sich um eine Ausschlussfrist, nach deren Ablauf die Wahl auch trotz erheblicher Mängel unanfechtbar wird. Die Anfechtung muss beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.
Folgen einer Anfechtung
Im Falle einer erfolgreichen Anfechtung verliert der Betriebsrat mit Rechtskraft des entsprechenden arbeitsgerichtlichen Beschlusses sein Amt, und die Wahl muss wiederholt werden.
Davon zu unterscheiden ist der Fall, dass ein Verfahrensverstoß durch eine entsprechende Berichtigung des Wahlergebnisses behoben werden kann. Sollte sich z. B. bei der Feststellung des Minderheitengeschlechts ein Berechnungsfehler eingeschlichen haben, wird dieser lediglich korrigiert und der Betriebsrat dementsprechend neu zusammengesetzt. In diesem Falle ist eine Wahlanfechtung nicht möglich.
Nichtigkeit der Betriebsratswahl
In ganz besonderen Ausnahmefällen, in welchen gegen wesentliche Grundsätze des Wahlrechts in hohem Maße verstoßen wurde, kann die Nichtigkeit der Wahl anzunehmen sein.
Die Konsequenzen sind in diesem Fall gravierend: Der betroffene Betriebsrat verliert umgehend sein Mandat, alle bisher gefassten Beschlüsse sind nichtig, Neuwahlen müssen durchgeführt werden.
Im Gegensatz zur Anfechtung kann die Nichtigkeit der Wahl von jeder Person geltend gemacht werden, und der Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit kann jeder Zeit gestellt werden er ist nicht an eine gesetzliche Frist gebunden. Somit kann die Überprüfung auch während der gesamten Amtszeit des neu gewählten Betriebsrats erfolgen.
| • | Wahl ohne Wahlvorstand und ohne geordnetes Wahlverfahren |
| • | Stattfinden der Wahl außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums ohne bestehende Ausnahmeregelung |
| • | Voraussetzungen für eine Betriebsratswahl haben nicht vorgelegen. |

- Die Wahl Übersicht
- Durchführung der Betriebsratswahl
- Wahlfehler und ihre möglichen Folgen
- Rechtliche Hintergründe zur Wahl
- Das Amt des Betriebsrats
- Gründung eines Betriebsrats

Vom Betriebsratswahl-
rechner bis zum Wahlplakat unter unseren Services finden Sie etliche Hilfsmittel, die Sie bei der Wahl zum neuen Betriebsrat unterstützen!
Mehr ...

Bestellen Sie jetzt unser Seminarprogramm für 2012 und haben Sie alle wichtigen Seminartermine für dieses Jahr im Blick.
Mehr ...

Natürlich bieten wir Ihnen auch die passenden Seminare für die optimale Vorbereitung der Wahl des neuen Betriebsrats an!
Mehr ...
Sie suchen Tipps, um die Wahlbeteiligung zu erhöhen oder möchten Ihre Chance als Kandidat testen? Das können Sie hier!
Mehr ...

