
Auf diesen Seiten erfahren Sie mehr über die Notwendigkeit eines Betriebsrats, Sie lernen etwas über seine Geschichte und bekommen eine kurze Zusammenfassung über die Wahl eines Betriebsrats.
Warum überhaupt ein Betriebsrat?
Wer reden will, braucht eine Stimme. Für die Belegschaft ist diese Stimme im Betrieb der Betriebsrat. Und dabei gilt: Mitreden lohnt sich!
Testen Sie es doch einfach aus. Was meinen Sie? Bei welchen der folgenden Fragen kann der Betriebsrat im Sinne der Arbeitnehmer mitreden:
Der Arbeitgeber will für Arbeitnehmerin Helga S. für eine Woche Überstunden anordnen.
Der Betriebsrat kann mitreden!
Der Arbeitgeber möchte den Betrieb in ein anderes Bundesland verlagern.
Der Betriebsrat kann mitreden!
Der Arbeitgeber möchte gern Zielvereinbarungen und leistungsorientierte Entlohnung einführen.
Der Arbeitgeber möchte Arbeitnehmer Rainer T. kündigen, da er in diesem Jahr schon zum vierten Mal krank geworden ist.
Der Betriebsrat kann mitreden!
Der Arbeitgeber möchte in den Büros Überwachungskameras installieren, nachdem es vermehrt zu Klagen über Diebstähle gekommen ist.
Der Betriebsrat kann mitreden!
Die Antwort mag überraschen:
Der Betriebsrat kann bei all diesen Fragen mitreden, wenn auch nicht entscheiden.
Also: Mitreden lohnt sich!
Was bringt mir ein Betriebsrat?
Sie werden sich vielleicht fragen: Warum soll ich mir zusätzliche Arbeit machen und Verantwortung übernehmen? Das ist nicht nur eine verständliche, sondern auch eine berechtigte Frage. Letztendlich muss sich jeder Kandidat und jede Kandidatin die Frage selbst beantworten. Antworten, die weiterhelfen können und die uns immer wieder von Betriebsratsmitgliedern genannt werden:
| • | Sie können für sich und die Belegschaft etwas tun und im gesetzlichen Rahmen mitbestimmen. |
| • | Sie haben Rechtsanspruch auf Seminare, die Sie auch persönlich und für den Beruf weiterbringen können. |
| • | Sie können in einem Betriebsratsteam mitarbeiten. Die gleich- berechtigte Arbeit im Team kann sehr viel Spaß machen. |
| • | Sie können an Lösungen für betriebliche Fragen mitwirken Verhandlungen zu führen kann Sie selbst weiterbringen. |
| • | Sie verstehen die betrieblichen Abläufe und Zusammenhänge besser Sie bleiben auf dem Laufenden. |
Kurze Geschichte des Betriebsrats
Die betriebliche Mitbestimmung hat in Deutschland eine lange Tradition. 1920 wurde das erste Betriebsrätegesetz in der Weimarer Republik beschlossen. 1952 trat dann in der Bundesrepublik das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) in Kraft. Dieses legt bis heute die Grundsätze der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und des von den Arbeitnehmern gewählten Betriebsrats fest. Es regelt so die Mitbestimmung in betrieblichen Angelegenheiten, die die Arbeitnehmer unmittelbar an ihrem Arbeitsplatz betreffen.
Diese Mitbestimmungsmöglichkeiten wurden 1972 umfangreich novelliert: so wurde z.B. die Stellung der Gewerkschaft gestärkt, sie erhielt Zugangsrecht zu Betrieben, individuelle Rechte des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber wurden im BetrVG vorgesehen, Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats wurden ausgedehnt. So darf der Betriebsrat nun auch in Fragen des Arbeitsschutzes, der Arbeitszeit und zur technischen Einrichtung des Betriebes Einfluss nehmen.
Ähnlich umfangreiche Erneuerungen erfuhr das Gesetz dann 2001, als u.a. die Bildung von Betriebsräten in Kleinbetrieben erleichtert wurde und es zu einer Geschlechterquote kam. Nach dieser wird nun auch das Minderheitengeschlecht eines Betriebes berücksichtigt und bekommt eine zu berechnende Mindestanzahl von Sitzen.
Wie wird der Betriebsrat gewählt?
Zwischen März und Mai werden bundesweit die nächsten Betriebsratswahlen stattfinden.
Das Grundprinzip der Wahl ist dabei einfach und aus der Politik bekannt. Es gibt:
• freie,
• geheime
• und gleiche Wahlen
Damit es bei den Wahlen mit rechten Dingen zugeht, gibt es ein ausgeklügeltes Wahlsystem:
Damit der Betriebsrat gewählt werden kann, muss ein Wahlvorstand gebildet werden. Er hat die Aufgabe, die Wahlen nach dem Gesetz zu organisieren, so dass alle Arbeitnehmer zu Ihrem Recht kommen.
Aber nicht jeder, der im Betrieb arbeitet, ist auch berechtigt, selbst zu wählen oder sogar gewählt zu werden. Wer wahlberechtigt ist, muss der Wahlvorstand mit Hilfe des Arbeitgebers herausfinden.
Die Art der Wahl hängt von der Größe Ihres Betriebs ab. Mehr Informationen zu den Wahlverfahren, dazu, wer wählen und gewählt werden darf sowie eine detaillierte Ablaufbeschreibung der Wahl finden Sie unter Durchführung der Wahl.

- Die Wahl Übersicht
- Durchführung der Betriebsratswahl
- Wahlfehler und ihre möglichen Folgen
- Rechtliche Hintergründe zur Wahl
- Das Amt des Betriebsrats
- Gründung eines Betriebsrats

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