Betriebsrat


Betriebsratsarbeit

Auf diesen Seiten erfahren Sie mehr über die Notwendigkeit eines Betriebsrats, Sie lernen etwas über seine Geschichte und bekommen eine kurze Zusammenfassung über die Wahl eines Betriebsrats.
Doch vor allem erfahren Sie hier, was die Arbeit eines Betriebsrats eigentlich ausmacht: Mitbestimmung!

Kurze Geschichte des Betriebsrats

Die betriebliche Mitbestimmung hat in Deutschland eine lange Tradition. 1920 wurde das erste Betriebsrätegesetz in der Weimarer Republik beschlossen. 1952 trat dann in der Bundesrepublik das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) in Kraft. Dieses legt bis heute die Grundsätze der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und des von den Arbeitnehmern gewählten Betriebsrats fest. Es regelt so die Mitbestimmung in betrieblichen Angelegenheiten, die die Arbeitnehmer unmittelbar an ihrem Arbeitsplatz betreffen.

Diese Mitbestimmungsmöglichkeiten wurden 1972 umfangreich novelliert: so wurde z.B. die Stellung der Gewerkschaft gestärkt, sie erhielt Zugangsrecht zu Betrieben, individuelle Rechte des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber wurden im BetrVG vorgesehen, Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats wurden ausgedehnt. So darf der Betriebsrat nun auch in Fragen des Arbeitsschutzes, der Arbeitszeit und zur technischen Einrichtung des Betriebes Einfluss nehmen.

Ähnlich umfangreiche Erneuerungen erfuhr das Gesetz dann 2001, als u.a. die Bildung von Betriebsräten in Kleinbetrieben erleichtert wurde und es zu einer Geschlechterquote kam. Nach dieser wird nun auch das Minderheitengeschlecht eines Betriebes berücksichtigt und bekommt eine zu berechnende Mindestanzahl von Sitzen.

Aufgaben des Betriebsrats

Der Betriebsrat ist die Interessenvertretung der Arbeitnehmer im Betrieb und hat weitgehende Rechte und Pflichten, die sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ergeben.  Er soll sich um die Belange der Kolleginnen und Kollegen kümmern, ihre Anregungen prüfen und gegebenenfalls an den Arbeitgeber herantragen sowie Vorschläge machen, wie die Beschäftigung im Betrieb gesichert und gefördert werden kann.

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Gründung eines Betriebsrats

Sie möchten sich zunächst nur informieren, ob für Ihren Betrieb ein Betriebsrat überhaupt in Frage kommt bzw. ihr Betrieb die erforderlichen Voraussetzungen für eine Betriebsratswahl erfüllt? Sie möchten wissen, wer überhaupt als wahlberechtigt oder wählbar gilt? Oder Sie haben schon festgestellt, dass eine Betriebsratswahl von Nöten ist und brauchen Tipps zur Erhöhung der Wahlbeteiligung oder zur Kandidatengewinnung? Dann erfahren Sie hier mehr zur Gründung eines Betriebsrats.

Warum sollte ich kandidieren?

Sie werden sich vielleicht fragen: Warum soll ich mir zusätzliche Arbeit machen und Verantwortung übernehmen? Das ist nicht nur eine verständliche, sondern auch eine berechtigte Frage. Für eine Kandidatur zum Betriebsrat gibt es allerdings viele gute Gründe. Durch eine Beteiligung im Betriebsrat können Sie sich nicht nur für Ihre Kollegen einsezten, sondern auch sich auch persönlich weiterentwickeln.

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