Warum sollte ich kandidieren?


Sie werden sich vielleicht fragen: Warum soll ich mir zusätzliche Arbeit machen und Verantwortung übernehmen? Das ist nicht nur eine verständliche, sondern auch eine berechtigte Frage. Letztendlich muss sich jeder Kandidat und jede Kandidatin die Frage selbst beantworten. Antworten, die weiterhelfen können und die uns immer wieder von Betriebsratsmitgliedern genannt werden:

  • Sie können für sich und die Belegschaft etwas tun und im gesetzlichen Rahmen mitbestimmen.
  • Sie haben Rechtsanspruch auf Seminare, die Sie auch persönlich und für den Beruf weiterbringen können und die Kosten für diese Seminare übernimmt Ihr Arbeitgeber.
  • Sie können in einem Betriebsratsteam mitarbeiten. Die gleichberechtigte Arbeit im Team kann sehr viel Spaß machen. Auf diese Weise können Sie auch ihr Organisationstalent trainieren.
  • Sie können an Lösungen für betriebliche Fragen mitwirken – dadurch lernen Sie automatisch besser zu argumentieren und zu verhandeln.
  • Sie verstehen die betrieblichen Abläufe und Zusammenhänge besser – Sie bleiben auf dem Laufenden und erfahren auf diese Weise viel mehr über das Unternehmen.
  • Sie können sich aktiv für den Erhalt von Arbeitsplätzen einsetzen, Fairness und Toleranz stärken und einen Gegenpol zur Macht des Arbeitgebers bilden.

Besonderer Kündigungsschutz für Betriebsräte

Ganz wichtig: Wenn Sie interessiert sind und sich als Kandidat für die Betriebsratswahl aufstellen lassen, genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz! Also keine Angst davor, dass Ihr Arbeitgeber Sie dann evtl. lieber loswerden würde!
Es gelten folgende Kündigungsschutzregeln:
  • Für Mitglieder des Wahlvorstandes
    AB: Zeitpunkt der Bestellung für den Wahlvorstand
    BIS: 6 Monate nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses
  • Für Kandidaten für das Betriebsratsamt
    AB: Aufstellung des Wahlvorschlags
    BIS: 6 Monate nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses
  • Für gewählte Betriebsratsmitglieder
    AB: Beginn der Amtszeit
    BIS: 12 Monate nach Ende der Amtszeit
  • Für Ersatzmitglieder des Betriebsrats
    Immer, wenn Sie ein ordentliches Betriebsratsmitglied vertreten, bis 12 Monate danach.
  • Für die ersten 6 Initiatoren einer Betriebsratswahl in bislang betriebsratslosen Betrieben:
    AB: Einladungsschreiben an die Belegschaft; und sogar schon während der Vorbereitung, wenn die Beglaubigung eines Notars vorliegt
    BIS: Bekanntgabe des Wahlergebnisses

Betriebsrat – und dann?

Sie haben Sorge, dass Sie den Aufgaben eines Betriebsrats fachlich nicht gewachsen sind, weil Ihnen NOCH das Know-how fehlt? Über all das notwendige Wissen können Sie natürlich noch nicht verfügen – und das verlangt auch niemand! Damit Sie aber nach Ihrer Wahl in den Betriebsrat möglichst schnell alles Wichtige lernen, gibt es eine enorme Auswahl an speziellen Seminaren – leicht verständlich auch für Anfänger. Und das Beste daran: Das Gesetz schreibt in einem Schulungsanspruch sogar vor, dass Ihr Arbeitgeber Sie für erforderliche Seminare von der beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgeltes freistellen muss (§ 37 Absatz 6 BetrVG), und, soweit erforderlich, die Kosten für das Seminar, die Fahrt, die Unterkunft und die Verpflegung übernehmen muss.