Gründung eines Betriebsrats


Sie möchten sich zunächst nur informieren, ob für Ihren Betrieb ein Betriebsrat überhaupt in Frage kommt bzw. Ihr Betrieb die erforderlichen Voraussetzungen für eine Betriebsratswahl erfüllt? Sie möchten wissen, wer überhaupt als wahlberechtigt oder wählbar gilt? Oder Sie haben schon festgestellt, dass eine Betriebsratswahl von Nöten ist und brauchen Tipps zur Erhöhung der Wahlbeteiligung oder zur Kandidatengewinnung? Dann erfahren Sie hier mehr!

Voraussetzungen zur Wahl: Wann darf / muss es einen Betriebsrat geben?

Fünf ständige Arbeitnehmer, von denen drei wählbar sind, sind die alleinige gesetzliche Voraussetzung für die Betriebsratswahl in Ihrem Betrieb. Dann steht der Betriebsratswahl nichts mehr im Wege!

Die gesetzlichen Bestimmungen für die Wahl finden Sie in den §§ 7-20 im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und in der Wahlordnung (im Folgenden kurz WO) zum BetrVG.

Eine Checkliste der Mitarbeitergruppen, die zur Betriebsgröße dazu zählen, sowie weitere Hilfsmittel und Informationen finden Sie in unserer Rubrik Download.

Welches Wahlverfahren muss bei der Betriebsratswahl angewendet werden

Um das richtige Wahlverfahren für Ihren Betrieb zu wählen, muss festgestellt werden, wieviele wahlberechtigte Arbeitnehmer in der Regel in Ihrem Betrieb beschäftig sind. Wer bei einer Betriebsratswahl wahlberechtig ist, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.
In kleinen Betrieben mit 5 – 100 wahlberechtigten Mitarbeitern wird das vereinfachte Wahlverfahren angewendet.

In Betrieben mit 101 – 200 Beschäftigten kann bei Einigung mit dem Arbeitnehmer ebenfalls das vereinfachte Wahlverfahren angewendet werden. Bei mehr als 200 wahlberechtigten Arbeitnehmern ist das normale Wahlverfahren anzuwenden. Einen Überblick über die für die BR-Wahl anzuwendenden Wahlverfahren und die entsprechenden Schulungsmöglichkeiten für den Wahlvorstand erhalten Sie in der folgenden Grafik:

Betriebsratswahl - Schulung für den Wahlvorstand Betriebsratswahl - Das vereinfachte Wahlverfahren - Schulung für den Wahlvorstand

 

Betriebsratswahl - Schulung für den Wahlvorstand Betriebsratswahl - Das vereinfachte Wahlverfahren - Schulung für den Wahlvorstand

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle mindestens 16 Jahre alten Arbeitnehmer im Sinne des § 5 BetrVG Ihres Betriebes (§ 7 BetrVG).

Dazu gehören u. a. auch:

  • geringfügig Beschäftigte
  • Teilzeitkräfte
  • Heimarbeiter
  • Aushilfen sowie Leiharbeitnehmer (in dem entleihenden Betrieb, soweit sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden sollen)
  • Auszubildende

Nicht wahlberechtigt sind:

  • Helfer im freiwilligen sozialen Jahr
  • freie Mitarbeiter.

Eine Checkliste wer wählen darf, finden Sie hier oder aber in unserer Rubrik Download.

Wer darf gewählt werden?

Wählbar sind alle Wahlberechtigten, wenn sie seit mindestens sechs Monaten im Betrieb beschäftigt sind (§ 8 BetrVG). Sollte der Arbeitnehmer vor der Wahl bereits in einem anderen Betrieb desselben Unternehmens oder Konzerns beschäftigt gewesen sein, so wird diese Zeit auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit angerechnet. Diese 6-Monatsfrist brauchen Sie nicht zu beachten, wenn Ihr Betrieb erst weniger als 6 Monate vor der Wahleinleitung gegründet wurde.

Wahlbeteiligung erhöhen

Nicht nur die Politik hat mit immer geringer werdender Wahlbeteiligung zu kämpfen, auch in der Welt der Betriebsräte hält dieses Phänomen Einzug. Doch was tun, um ausreichend Wähler zu gewinnen, damit die Wahl nicht in Gefahr gerät und wegen Mangel an Stimmen nicht durchgeführt werden kann? Wir haben Ihnen im Folgenden einige Möglichkeiten zusammen gestellt, die es Ihnen erleichtern sollen, auch in Ihrem Betrieb für die Wahl zu begeistern.

Übersicht über die Kommunikationsmittel zur Steigerung der Wahlbeteiligung

Kandidaten gewinnen

Viele Betriebsräte kennen das: Neue Kandidaten zu gewinnen ist nicht gerade leicht. Doch ohne Kandidaten – kein Betriebsrat! Man kann natürlich niemanden zwingen, sich an der Betriebsratsarbeit zu beteiligen, aber man kann sicherlich den Einen oder Anderen dafür begeistern, sich etwas mehr für seine Kollegen, seinen Betrieb und letztendlich auch für sich selbst zu engagieren.

Es gibt zwar kein Patentrezept zur Kandidatengewinnung, aber doch einige Ideen:

Dabei gibt es zwei Ebenen, die man beachten sollte: Zum einen gilt es einige psychologische Grundlagen im Umgang mit potenziellen Kandidaten zu beachten. Die zweite Ebene sind Ideen und Instrumente, mit denen man Kandidaten gewinnen kann.

Psychologische Grundlagen im Umgang mit potenziellen Kandidaten …

Dabei gelten einfache psychologische Gesetze, deren Berücksichtigung es Menschen leichter macht, Verantwortung zu übernehmen:

  • Information: Nur wenn ich weiß, worauf ich mich einlasse, werde ich eine Aufgabe übernehmen. Schaffen Sie Möglichkeiten, dass man die Betriebsratsaufgabe ohne Druck kennen lernen kann!
  • Direkte und persönliche Ansprache: Ein Wahlaufruf reicht nicht. Sprechen Sie Personen direkt an, am besten im persönlichen Gespräch. Hier können Sie auch Bedenken ausräumen und die Vorteile des Betriebsratsamts erläutern.
  • Aus Betroffenen Beteiligte machen: Je mehr der Eindruck entsteht, dass „die da vorne“ das schon machen, desto geringer wird die Bereitschaft sein, sich selbst zu beteiligen. Und umgekehrt: Je mehr sich Betroffene einbringen und mitgestalten können, desto mehr sind sie bereit, Verantwortung als Beteiligte zu übernehmen.
  • Nicht vorgeben, sondern gemeinsam entwickeln: Wenn ich selbst etwas entschieden und erarbeitet habe, zeige ich auch Verantwortung für das Ergebnis und seine Durchsetzung.

Ideen und Instrumente für die Gewinnung neuer Kandidatinnen und Kandidaten

  • Informationsbörse: Organisieren Sie in Ihrem Unternehmen einen Infostand, an dem sie Informationen zu allen Fragen der Betriebsratswahl zur Verfügung stellen oder verbreiten Sie die Informationen in Ihrem Intranet. Erstellen Sie Flyer und Plakate, welche Sie am schwarzen Brett einsetzen können um neugierig zu machen.
  • Einzelgespräche: Gehen Sie auf potenzielle Kandidaten zu und sprechen Sie direkt mit Ihnen – so können Sie am besten argumentieren und die Arbeit des Betriebsrats auf interessante Art und Weise vorstellen.
  • Workshop: Laden Sie potenziell interessierte Kandidaten zu einem Workshop ein, in dem die Betriebsratsarbeit vorgestellt wird. Stellen Sie konkrete Situationen nach, in die der Betriebsrat kommt und machen Sie so auf die Vielfältigkeit einer Position im Betriebsrat aufmerksam.
  • Infoveranstaltungen: Lassen Sie potenzielle Kandidaten Infoveranstaltungen besuchen in denen noch konkreter über die Aufgaben und Rechte des Betriebsrats informiert wird.
  • Machen Sie Interessenten auf www.ich-will-mitreden.de aufmerksam – hier finden Sie etliche Informationen, Hintergründe und Ideen, die die Arbeit des Betriebsrats interessant machen.