Betriebsratswahlrechner

Eine Betriebsratswahl ist an zahlreiche Fristen und Zeiträumen gebunden, die es zu überblicken und im schlimmsten Fall zu kalkulieren gilt. So muss zum Beispiel stets darauf geachtet werden, dass der Wahlvorstand rechtzeitig bestellt wird, im Betrieb keine betriebsratslose Zeit entsteht, das Wahlausschreiben fristgerecht ausgehängt wird und, und, und …

Damit Sie nicht alle Termine manuell errechnen und im Kopf behalten müssen, stellen wir Ihnen hier einen Betriebsratswahlrechner für das normale – nicht vereinfachte – Wahlverfahren zur Verfügung, der Ihnen automatisch den korrekten Zeitplan für Ihre Betriebsratswahl berechnet.

Bei den regelmäßigen Betriebsratswahlen, die alle 4 Jahre stattfinden, muss der Tag der Stimmabgabe in der Regel im Zeitraum vom 1. März bis 31. Mai liegen (vgl. § 13 BetrVG).
Prüfen Sie bitte ggf., ob es nicht möglich ist, in Ihrem Betrieb die Wahl innerhalb dieses Zeitraums durchzuführen, denn es wird teilweise die Rechtsauffassung vertreten, es sei unzulässig die Stimmabgabe außerhalb dieses Zeitraums durchzuführen.
Die zeitliche Beschränkung auf den 1. März bis 31. Mai gilt nicht, wenn es sich in Ihrem Fall um eine Erstwahl oder außerordentliche Betriebsratswahl (etwa wegen Rücktritt des alten Betriebsrats) handelt.